Rechtsprechung
FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 146 Abs 1 S 2 AO, § 162 AO, § 69 Abs 2 FGO, § 69 Abs 3 FGO, § 96 Abs 1 FGO
Aussetzung der Vollziehung: Pflicht zur Führung eines Kassenbuches bei Bareinnahmen und -ausgaben - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 146 Abs. 1 S. 2; AO § 162
Abgabenordnung : Pflicht zur Führung eines Kassenbuches bei Bareinnahmen und -ausgaben - rechtsportal.de
AO § 146 Abs. 1 S. 2; AO § 162
Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs bei Bareinnahmen und -ausgaben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Die Hosentasche ist eine Kasse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verpflichtung zur Erfassung der Bareinnahmen in einem Kassenbehältnis - Hosentasche als Kasse
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 20.03.2017 - X R 11/16
Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen, …
Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19
Die Anforderungen an ein solches Kontrollgefüge sind dabei an die Art und Weise der Kassenführung anzupassen (BFH-Urteil vom 20. März 2017, X R 11/16, BStBl II 2017, 992, Rz. 37).Ermöglichen die Kassenaufzeichnungen einen solchen Vergleich des Soll-Bestands laut Aufzeichnungen mit dem Ist-Bestand der Kasse nicht, fehlt es jedenfalls insoweit an der formellen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (BFH-Urteil vom 20. März 2017, X R 11/16, BStBl II 2017, 992, Rz. 41).
Der Sicherheitszuschlag lässt sich dabei als eine griffweise Schätzung, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss, charakterisieren (BFH-Urteil vom 20. März 2017, X R 11/16, BStBl II 2017, 992).
- BFH, 31.07.1974 - I R 216/72
Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit …
Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19
Der Kassenbericht muss im Fall einer offenen Ladenkasse so beschaffen sein, dass es einem Buchsachverständigen zumindest am Beginn und am Ende jedes Geschäftstages möglich ist, den durch Kassensturz festgestellten Ist-Bestand anhand der Kassenaufzeichnungen zu überprüfen (BFH-Urteil vom 31. Juli 1974, I R 216/72, BStBl II 1975, 96, unter 1.). - BFH, 16.12.2016 - X B 41/16
Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer …
Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19
Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens erstellt worden ist (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2016, X B 41/16, BFH/NV 2017, 310, Rz. 25 f., m.w.N.).
- BFH, 03.02.2005 - I B 208/04
Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an …
Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19
Solche sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen und/oder Unklarheiten in der Beurteilung einer Tatfrage bewirken (st. Rspr., vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2005, I B 208/04, BStBl II 2005, 351; vom 3. Februar 1993, I B 90/92, BStBl II 1993, 426). - BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19
Schätzergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226). - BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19
Die Schätzung muss sich allerdings in dem durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen halten (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992, IV R 34/90, BStBl II 1993, 259). - BFH, 10.12.1986 - I B 121/86
Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der …
Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19
Die Voraussetzungen für die Aufhebung der Vollziehung (AdV) sind die gleichen wie für die Aussetzung der Vollziehung (BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1968, III B 55/67, BStBl II 1968, 610; vom 10. Dezember 2986, I B 121/86, BStBl II 1987, 389). - BFH, 03.02.1993 - I B 90/92
Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht …
Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19
Solche sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen und/oder Unklarheiten in der Beurteilung einer Tatfrage bewirken (st. Rspr., vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2005, I B 208/04, BStBl II 2005, 351; vom 3. Februar 1993, I B 90/92, BStBl II 1993, 426). - BFH, 20.03.2002 - IX S 27/00
AdV; Sicherheitsleistung
Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19
Es ist Sache der Beteiligten, die entscheidungserheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit ihre Mitwirkungspflicht reicht (BFH-Beschluss vom 20. März 2002, IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809 m. w. N.). - FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht …
Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19
Die Wahl der Schätzungsmethode richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (vgl. z. B. FG Bremen, Urteil vom 17. Januar 2007, 2 K 229/04, EFG 2008, 8). - BFH, 10.05.2012 - X B 71/11
Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von …
- BFH, 10.05.1968 - III B 55/67
Aufhebung der Vollziehung - Aussetzung der Vollziehung - Rechtmäßigkeit eines …